Geowissenschaftliche Grundlagen eines umweltverträglichen Grundflächen- und Rohstoffrechts

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von Eckhard Grimmel

 

(Vortrag, gehalten am 23. März 1996 in Münden anläßlich der "19. Mündener Gespräche der Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft 1950 e.V." - überarbeitet 1999)

 

 

Übersicht :

I. Zum Thema

II. Spezialisierung und Generalisierung

III. Die Geosphären

IV. Die Geosphären als Rohstoffquellen

V. Die Geosphären und ihre Kreisläufe

VI. Rohstoff- und Umweltschongebot

VII. Wem gehören die Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde?

VIII. Konsequenzen aus dem bisherigen Grundflächen- und Rohstoffrecht

IX. Ein altes Axiom für ein neues Recht

X. Das Freiland Silvio Gesells

XI. Freiland und Grundgesetz

XII. Ein zweites Axiom

XIII. Kritische Anmerkungen zum Freiland

XIV. Wege zu einem neuen Grundflächen- und Rohstoffrecht

XV. Schlußbemerkung

XVI. Literatur

 

Abbildungen:

Abb. 1: Vereinfachtes Modell eines stabilen Güter und Geldkreislaufs

 

I. Zum Thema

Geowissenschaft ist, wie der Name sagt, die Wissenschaft von der Erde. Traditionellerweise werden der Geowissenschaft aber nur folgende Fächer zugeordnet, die sich mit Teilen der Erde beschäftigen und in Universitäten zu geowissenschaftlichen Fachbereichen zusammengefaßt werden: Meteorologie, Klimatologie, Hydrologie, Geologie, Geophysik, Geochemie, Mineralogie, Petrographie, Bodenkunde und einige andere, z. B. das Fach Geographie.

Nicht zu den Geowissenschaften zählt man biologisch orientierte Fächer wie Botanik und Zoologie, kosmologisch orientierte Fächer wie Astrophysik und Selenologie (= Mondkunde) und auch anthropologisch orientierte Fächer aus dem Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwissenschaften.

Die Frage, ob diese Wissenschaftsgliederung sinnvoll ist oder nicht, will ich zunächst offen lassen. Die Antwort ergibt sich demnächst von allein.

Im Gegensatz zu den Fächern, die sich nur mit Teilaspekten der Erde befassen, erhebt die Geographie den Anspruch, die Erde ganzheitlich zu betrachten. Doch die meisten Geographen unserer Zeit werden diesem Anspruch aus verschiedenen Gründen nicht mehr gerecht.

Ich komme zum zweiten und dritten Begriff: Grundflächen- und Rohstoffrecht.

Das Recht dokumentiert sich bekanntlich in den von Menschen aufgestellten Gesetzen, welche die Beziehungen der Menschen untereinander und zu ihrer Umwelt vernünftig und friedlich regeln sollen.

Grundflächen, oft auch als Grundstücke bezeichnet, sind die einzelnen Teile der Oberfläche der Erde.

Rohstoffe sind natürliche Substanzen, aus denen Menschen mit Hilfe ihrer körperlichen und geistigen Kräfte (Menschen-)Güter herstellen. Rohstoffe sind also (Natur-)Güter, welche die Natur allein ohne Mitwirkung der Menschen hergestellt hat.

Die Kombination aus den Begriffen "Grundflächen", "Rohstoffe" und "Recht" beinhaltet also, daß Gesetze einen vernünftigen, menschenwürdigen Umgang mit Grundflächen und Rohstoffen vorschreiben sollen.

Umweltverträglich ist viertens das, was die Umwelt gut verträgt; aber nicht nur die Umwelt allein, sondern auch die Gesamtheit der Menschen, die in und von ihrer Umwelt lebt. Auf dieser Basis hat z.B. der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen in seinem "Umweltgutachten 1978" als einen Schritt von grundsätzlicher Bedeutung die Aufnahme eines Grundrechts auf menschenwürdige Umwelt in das Grundgesetz empfohlen.

Sie erwarten hoffentlich nicht von mir, daß ich hier ein neues umweltverträgliches Grundflächen- und Rohstoffrecht formuliere. Damit wäre ich als Nicht-Jurist weit überfordert. Ich will Ihnen lediglich einige Grundgedanken aus geowissenschaftlicher Sicht vortragen, die hilfreich sind, das Grundflächen- und Rohstoffrecht auf einer tragfähigen geowissenschaftlichen Basis zu errichten.

II. Spezialisierung und Generalisierung

Lassen Sie mich zunächst die anfangs gestellte Frage wieder aufgreifen, ob es sinnvoll ist, die Geowissenschaft von der Biowissenschaft abzugrenzen, wie es allgemein üblich ist. Daß es nicht sinnvoll ist, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, daß das den Geowissenschaften zugeordnete Fach Bodenkunde, auch Pedologie genannt, sich mit der obersten belebten Verwitterungszone der Erdkruste befaßt, also einer Sphäre, in der sich Lithosphäre und Biosphäre überlappen und in vielfältiger Wechselwirkung miteinander stehen.

Und wie ist es mit der Abgrenzung der Geowissenschaft von der Kosmowissenschaft? Jeder weiß, wie eng die Erde beispielsweise mit dem Mond verbunden ist, allein durch die wechselseitige Massenanziehung, deren Ergebnis unter anderem die Meeresgezeiten sind.

Jeder weiß, daß das Sonnenlicht eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für die Entstehung und Weiterentwicklung des Lebens auf der Erde war und ist. Und die Geschichte oder vielleicht auch das Schicksal unseres Planeten können wir nur dann ansatzweise begreifen oder erfühlen, wenn wir Kenntnisse von kosmischen Gesetzen haben. Nicht nur, um zu wissen,

- daß das Sonnensystem, bestehend aus Sonne, Planeten und Trabanten, vor etwa 5 Milliarden Jahren aus einer Zusammenballung atomarer und niedermolekularer kosmischer Stäube und Gase unbekannter Herkunft entstanden ist und

- daß die Erde bereits die Hälfte ihrer Existenzzeit hinter sich hat, weil sich nach weiteren 5 Milliarden Jahren die Sonne zu einem "Roten Riesen" aufblähen und bis zur Erdbahn hin ausdehnen wird und

- daß dabei das Leben samt seiner Basis "Erde" in einem kosmischen Höllenfeuer verheizt wird,

sondern auch, um die Klimaveränderungen innerhalb so kurzer Zeitspannen wie Jahrzehnten und Jahrhunderten besser analysieren zu können.

Ich betone dieses deshalb, weil viele Klimaforscher unserer Zeit, welche das Herannahen einer anthropogenen Klimakatastrophe verkünden, offenbar weder Kenntnis von Sonnenflekenzyklen noch vom Silikat-Carbonat-Zyklus der Erde haben. Aber vielleicht stehen sie "nur" im Dienste der Atomindustrie und haben die Aufgabe übernommen, die fossilen Energieträger zu diskreditieren; denn von den Gefahren der Nutzung der Atomenergie sprechen solche "Wissenschaftler" auffälligerweise meistens nicht. Leider ist dieses kein Einzelfall, sondern ein sich immer mehr ausbreitendes Phänomen, so daß Hans Lenk aus der Sicht der Philosophie bereits vom "Abdanken der Ethik in der Wissenschaft und Universität in Europa" spricht.

Sieht man von diesem Aspekt einmal ab, so bleibt als Manko außerdem die leider ebenso weit verbreitete fachliche Kurzsichtigkeit vieler Spezialisten ebenso wie die Weitsichtigkeit vieler Generalisten übrig.

So wichtig die Spezialisierung einerseits ist, so wichtig ist andererseits auch die Generalisierung und umgekehrt. Denn die Teile versteht man nur dann, wenn man das Ganze versteht. Umgekehrt gilt selbstverständlich auch die Aussage: Das Ganze begreift man nur, wenn man seine Teile begriffen hat. Anders ausgedrückt: Man muß den Wald vor lauter Bäumen, aber auch die Bäume vor lauter Wald erkennen.

III. Die Geosphären

Ich will bei meinem heutigen Vortrag, entsprechend meiner fachlichen Herkunft, die Erde als Ganzes betrachten und versuchen, die Frage zu beantworten, wie die Menschen mit den Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde vernünftig umgehen sollten. Ich hatte anfangs gesagt,

- daß Rohstoffe natürliche Substanzen sind, aus denen die Menschen mit Hilfe ihrer körperlichen und geistigen Kräfte (Menschen-)Güter herstellen und

- daß Rohstoffe demnach (Natur-)Güter sind, welche die Natur allein ohne Mitwirkung der Menschen hergestellt hat.

Was sind also Rohstoffe konkret? Wo finden wir sie?

Als erstes denkt man in der Regel an sogenannte Bodenschätze, also an Eisen, Kohle, Erdöl, Uran, Gold oder auch nur an so gewöhnliche Stoffe wie Sand, Kies oder Feldsteine. Diese und viele andere werden als "Bodenschätze" bezeichnet, obwohl es eigentlich keine Bodenschätze sind. Denn im Boden, der obersten belebten Verwitterungszone der Erdkruste, befinden sich diese Schätze ja nicht, sondern erst in tieferen Stockwerken der Erdkruste.

Ich bezeichne "Bodenschätze" deshalb lieber als "mineralische Rohstoffe" oder besser noch als "lithosphärische Rohstoffe". Denn die Lithosphäre, die feste Erdkruste, ist der natürliche Speicher, aus dem wir die mineralischen Rohstoffe entnehmen können. Statt "Rohstoffspeicher" kann man auch "Rohstoffquelle" sagen. "Boden" ist nur die Zone der Erdkruste, in der Pflanzen wurzeln, wenn Sie so wollen: die Unterwelt des Lebens, mehr nicht.

Dabei drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob Grundwasser, das wir ja auch der Lithosphäre entnehmen können, ebenfalls als mineralischer oder lithosphärischer Rohstoff bezeichnet werden kann.

Jetzt kommt man um eine Definition des Begriffs "Mineral" nicht herum. In einem geologischen Wörterbuch (Murawski) findet man folgende Angaben:

"Mineral: bezüglich seiner physikalischen und chemischen Beschaffenheit stofflich einheitlicher natürlicher Bestandteil der irdischen Gesteine, aber auch derjenigen anderer Himmelskörper (z.B. Mondgesteine). Die meisten Minerale ordnen ihre Atome und Ionen in Raumgittern, sind also kristallisiert."

Betrachten wir also vor diesem Hintergrund das Grundwasser. Es ist stofflich mehr oder weniger einheitlich, je nachdem, wie viele Ionen in ihm gelöst sind, vom Süßwasser bis zum Salzwasser.

Ist Grundwasser ein Bestandteil der Gesteine? lautet die nächste Testfrage. Im Fall von Gipsgestein trifft das zu (CaSO4 . 2H2O), aber meistens enthalten die Minerale, aus denen Gesteine bestehen, kein Wasser.

Dennoch ist Wasser in der Erdkruste in großem Umfang vorhanden, und zwar in Poren und Klüften, von denen die Erdkruste durchsetzt ist. Wenn wir Grundwasser fördern, pumpen wir es aus diesen Zwischenräumen ab, nicht aus dem Gestein selbst.

Wasser kann ebenfalls kristallisieren, wie die Gesteine, allerdings bei wesentlich niedrigeren Temperaturen. Süßwasser kristallisiert erst bei 0oC, Lava bereits bei 700o C. Gesteine sind deshalb nur unter den hohen Temperaturen des Erdinnern flüssig; erstarrt bilden sie die Erdkruste.

Das flüssige Wasser innerhalb der Erdkruste entspricht hinsichtlich seines Aggregatzustandes dem Erdöl, das auch als "Mineralöl" bezeichnet wird. Aber im Gegensatz zum Erdöl, das praktisch nur innerhalb der Erdkruste anzutreffen ist und eine ganz andere Genese hat als Wasser, hat Wasser an der Erdoberfläche seine weiteste Verbreitung: in Meeren (97,2 %), in Gletschern (2,15 %), in Seen (0,017 %) und in Flüssen (0,0001 %).

Der prozentuale Anteil des Grundwassers beträgt auch nur 0,62 %. Ein weiterer Speicher für das irdische Wasser ist die Atmosphäre; in ihr sind 0,001 % enthalten, erstaunlicherweise also zehnmal mehr als in den Flüssen.

Zweckmäßigerweise sollte man also das Wasser der Erde nicht der Erdkruste mit ihren mineralischen oder lithosphärischen Rohstoffen zuordnen. Allein wegen seiner drei Aggregatzustände (fest, flüssig, gasig), in denen es unter den natürlichen irdischen Klimaverhältnissen vorkommt, sollte man dem Wasser eine eigene Sphäre zuteilen, die Hydrosphäre.

Auch Luft kommt ebenfalls in Klüften und Poren wasserfrei oder gelöst im Grundwasser der Lithosphäre vor. Seine Hauptverbreitungszone jedoch hat die Luft in der nach ihr benannten Atmosphäre.

Verläßt man die sich nach außen immer mehr verdünnende Lufthülle der Erde, gelangt man in den Weltraum, den man im Sphärenmodell auch als "Kosmosphäre" bezeichnen kann.

Die Biosphäre ist der Lebensbereich von Pflanzen und Tieren; er befindet sich im Überschneidungsbereich von Litho-, Hydro- und Atmosphäre.

Als letzte Sphäre kann man noch die Pedosphäre, den Boden, im geowissenschaftlichen Sinn, ausgliedern, also die oberste belebte Verwitterungszone der Lithosphäre.

Leider wird der Begriff "Boden" von der Wirtschaft in einem obskuren Sinn, nämlich als sog. Produktionsfaktor, neben Arbeit und Kapital, gebraucht. "Boden" sollte begrifflich auch von "Grundfläche" deutlich getrennt werden. Ein Boden ist dreidimensional, eine Grundfläche nur zweidimensional. Alle Grundflächen zusammen bilden die Erdoberfläche, alle Böden zusammen die Pedosphäre. Die Erdoberfläche bildet nur eine Standfläche, sie liefert aber keine Rohstoffe, ist also kein Rohstoffspeicher.

IV. Die Geosphären als Rohstoffquellen

Zusammenfassend kann man also festhalten, daß die Natur den Menschen sechs Speicher oder Quellen zur Verfügung stellt, aus denen Rohstoffe für die Produktion von Gütern entnommen werden können:

1. Kosmosphäre

2. Atmosphäre

3. Hydrosphäre

4. Lithosphäre

5. Biosphäre

6. Pedosphäre

Als "Rohstoff" der Kosmosphäre ist in erster Linie das Sonnenlicht zu nennen, aus dem man z.B. mit Hilfe von Sonnenkollektoren Wärme oder mit Hilfe von photovoltaischen Zellen elektrischen Strom herstellen kann.

Noch viel intelligenter nutzen übrigens grüne Pflanzen das Sonnenlicht: Sie machen mit Hilfe ihrer Chloroplasten aus Wasser, Kohlenstoffdioxid und Sonnenlicht Kohlenhydrate, ein Prozeß, der als "Photosynthese" allgemein bekannt ist. Doch dieser Prozeß ist so komplex, daß es bis heute nicht gelungen ist, ihn nachzuvollziehen oder gar technisch nachzumachen. Die Natur ist eben intelligenter als viele Menschen wahrhaben wollen.

Welchen Rohstoff können wir aus der Atmosphäre entnehmen?

Luft ist bekanntlich ein Gasgemisch, daß zu 78 Volumen-Prozent aus Stickstoff (N2), zu 21 % aus Sauerstoff (02) und zu etwa 1 % aus anderen Gasen wie Argon, Helium, Neon, Krypton, Xenon und Kohlenstoffdioxid besteht.

Der wichtigste atmosphärische Rohstoff ist sicher der Sauerstoff, ohne den kein Holz, keine Kohle, kein Erdgas oder Erdöl brennen würde.

Aber auch die anderen Bestandteile der Luft sind wichtige Rohstoffe, die allerdings nur mit Hilfe aufwendiger technischer Apparaturen gewonnen werden können. Wenn man nämlich Luft auf -200° C abkühlt, wird sie flüssig, bei -78° C Kohlenstoffdioxid, bei -108° C Helium und die anderen Edelgase, bei -183° C Sauerstoff und schließlich bei -195° C Stickstoff. Die verschiedenen Gase können so aufgrund ihrer unterschiedlichen Siedepunkte aus der Luft extrahiert werden. Machen wir uns kurz bewußt, welche wirtschaftliche Bedeutung die Bestandteile der Luft, außer Sauerstoff, haben. Stickstoff wird vor allem für die Düngemittel- oder Sprengstoffherstellung genutzt. Helium ist ein Füllgas für Leuchtröhren und Freiballons, Krypton und Argon für Glühbirnen.

Als hydrosphärischer Rohstoff interessiert besonders das flüssige Wasser, hauptsächlich das wenig mineralisierte Grund-, Fluß- und Seewasser, untergeordnet auch das Meerwasser, aus dem man Salze gewinnen kann.

Die Lithosphäre stellt die mineralischen Rohstoffe, hauptsächlich die in Erzen enthaltenen Metalle wie Eisen, Kupfer, Gold usw. oder die fossilen Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Auf die einzelnen Stoffe, ihre Gewinnung und Verwendung will ich hier nicht eingehen.

Die Biosphäre liefert pflanzliche und tierische Rohstoffe. Solche biosphärischen Rohstoffe sind bekanntlich Obst, Gemüse, Getreidekörner, Kaffeebohnen, Teeblätter, Holz, Baumwolle, Milch, Wolle, Häute, Fleisch usw.

Die Pedosphäre schließlich liefert einige mineralische Rohstoffe, nämlich Raseneisenerz und Bauxit, die durch relative Anreicherung bei Verwitterungs- und Stoffumlagerungsprozessen entstanden sind.

Als Rohstoffquelle hat der Boden besonders für die grünen Pflanzen eine hervorragende Bedeutung. Er liefert ihnen alle Elemente, die sie zu ihrer Ernährung benötigen, also Calcium, Magnesium, Kalium, Stickstoff, Phosphor, Kupfer, Zink und fast alle anderen Elemente, die das Periodensystem aufzuweisen hat. Tiere können sich nur von Pflanzen oder anderen Tieren ernähren, aber nicht von Mineralen.

V. Die Geosphären und ihre Kreisläufe

Wenn man schon auf begriffliche Präzision achtet - und das sollten man grundsätzlich immer tun, damit man sich überhaupt eindeutig verständigen kann - dann sollte man auch fragen, welcher der beiden Begriffe "Rohstoffspeicher" oder "Rohstoffquelle" besser ist.

Beim Begriff "Speicher" denkt man an ein statisches Reservoir, beim Begriff "Quelle" an eine dynamische Stofflieferung.

Bei kurzzeitiger Betrachtung würde man sagen: Erze oder Kohlen der Lithosphäre lagern in "Speichern" der Natur, nämlich Erz- und Kohlelagerstätten. Flußwasser jedoch strömt uns aus "Quellen" der Natur zu.

Bei langzeitiger Betrachtung muß man allerdings feststellen, daß auch die Speicher in Bewegung sind. So wird eine Erzlagerstätte, wenn sie von Grundwasser durchströmt wird, nach und nach aufgelöst und in Ionenform mit dem Grundwasser abtransportiert. An der Erdoberfläche unterliegt eine solche Erzlagerstätte wie alle anderen Gesteine solange der Verwitterung und Abspülung ("Abtragung"), bis sie verschwunden ist, genauer gesagt, bis ihre Fragmente von den Bächen, Flüssen und Strömen ins Meer transportiert und dort diffus verteilt sind. Bei zu hoher Konzentration bzw. in bestimmten chemischen Milieus bilden sich am Meeresgrund neue Lagerstätten, z.B. Manganknollen oder Carbonatschichten.

Wir sehen also, daß Lithosphäre und Hydrosphäre in enger Verbindung miteinander stehen und ein dynamisches System bilden. Es gibt nicht nur einen Wasserkreislauf, sondern auch einen Gesteinskreislauf und selbstverständlich auch einen Luftkreislauf sowie einen Kreislauf des Lebens.

Auch im Kosmos scheint alles kreislaufartig zu funktionieren: Der Mond umkreist die Erde, die Erde die Sonne, die Sonne das Zentrum der Galaxis usw. usw. Anfang und Ende sind uns nicht nur nicht bekannt, sondern auch nicht vorstellbar. Der Physiker Hans-Peter Dürr sagte kürzlich, daß wir vom wundervollen Funktionieren der Biosphäre nicht einmal ein Pikoprozent (10 - 12 Prozent) wirklich kennen.

Man kann also feststellen, daß nichts auf der Erde auf Dauer statisch ist. Alles fließt ("panta rhei"), wie schon Heraklit (540 v. Chr. - 480 v. Chr.) erkannte. Insofern ist der Begriff "Rohstoffquelle" besser als "Rohstoffspeicher". Nur die Geschwindigkeiten, mit denen die Stoffe kreisartig umlaufen, sind sehr unterschiedlich.

Gasige Luft zirkuliert schneller als flüssiges Wasser und dieses wiederum schneller als feste bzw. zähplastische Gesteine. Luft erreicht in Wirbelstürmen Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h. Flüsse fließen etwa so schnell wie Menschen gehen bzw. laufen können. Mehr als 6 m/s erreichen selbst Alpenbäche nicht. Die Flüsse des Alpenvorlandes, z.B. Lech und Isar, fließen mit 4 - 5 m/s. Die Elbe erreicht in ihrem Unterlauf nur 0,8 m/s; das sind 2,9 km/h.

Wesentlich langsamer als Flußwasser ist Grundwasser. In Klüften und Röhren von verkarstetem Kalkgestein fließt das Grundwasser 500 mal, in Poren von Sedimenten 100 - 10.000 mal langsamer als Flußwasser.

Auch Gletschereis kriecht sehr langsam. Temperierte Gletscher, deren Temperatur in der Nähe des Schmelzpunktes liegt, sind schneller als sog. kalte Gletscher, deren Temperatur weit unter dem Schmelzpunkt liegt. Temperierte Gletscher bewegen sich zwischen Zentimetern und etwa 2 Metern pro Tag hangabwärts. In seltenen Fällen wurden 20 - 30 m/Tag gemessen.

Am langsamsten kreisen Gesteine. Aus den gemessenen Krustendeformationen an oder in der Nähe der Erdoberfläche wurden Geschwindigkeiten in der Größenordnung von Millimetern bis Zentimetern pro Jahr abgeleitet.

VI. Rohstoff- und Umweltschongebot

Überblickt man noch einmal Sphären und Kreisläufe, dann stellt man fest, daß die Geosphären durch ihre Stoffkreisläufe hochkomplex miteinander verwoben oder vernetzt sind und ein phantastisches und bewundernswertes "Labor" der Natur bilden, in welchem aus den vorhandenen Elementen ständig neue Stoffe mit neuen Formen, Farben, Strukturen und Funktionen zusammengefügt werden, ohne daß die Grundordnung verlorengeht.

Wenn man also naturgemäß bzw. "umweltverträglich", wie man heute sagt, wirtschaften will, dann sollte man beachten, daß man die Kreisläufe der Natur nicht mehr stört als unbedingt erforderlich ist. Das heißt,

man sollte möglichst wenige Rohstoffe aus ihren natürlichen Quellen entnehmen, damit diese nicht versiegen ("Rohstoff-Schongebot");

und

man sollte Rohstoffe so verarbeiten, daß möglichst wenige Abfälle in die Umwelt freigesetzt werden ("Umwelt-Schongebot").

Einige Rohstoffe sind früher, andere später verbraucht. Nur wenige Rohstoffe sind unausschöpfbar. Diese Aussage gilt allerdings nur dann, wenn die soeben als "unausschöpfbar" bezeichneten Rohstoffe nicht permanent verschmutzt werden, genauer gesagt, wenn die natürlichen chemischen Zusammensetzungen der Geosphären, aus denen sie entnommen werden, nicht wesentlich verändert werden. Ich denke an die Atmosphäre und Hydrosphäre.

Bei der Hydrosphäre gilt noch eine weitere Einschränkung. Grundwasser beispielsweise darf nur in dem Umfang gefördert werden, wie eine Grundwasserneubildung aus Niederschlag und Versickerung stattfindet. Auch Flußwasser darf nur soweit zur landwirtschaftlichen Bewässerung genutzt werden, wie das Abflußregime dieses zuläßt. Wird Flüssen zu viel Wasser entnommen, versiegen sie.

Im Extrem treten solche Folgen ein wie beim Aral-See in Zentralasien, der innerhalb weniger Jahrzehnte unter kommunistischer Kommandowirtschaft von einem 65.500 km2 großen und sehr fischreichen Gewässer zu einem toten Salz- und Schmutzwassertümpel verkommen ist.

Im Gegensatz zu den wenigen Arten an Rohstoffen, die aus der Hydrosphäre und Atmosphäre zu gewinnen sind, ist die Lithosphäre sehr artenreich an Rohstoffen. Insgesamt gibt es über 3.000 verschiedene Minerale, die ausnahmslos eine mehr oder weniger große Bedeutung als Rohstoffe haben. Einige treten massenhaft und in weiter Verbreitung auf, z.B. Quarz, andere nur in geringen Mengen und an wenigen Stellen, z.B. Diamanten.

Einige Minerale sind leicht zu gewinnen, z.B. Quarzsand in der Nähe der Erdoberfläche, andere meist nur schwer in tiefen Bergwerken, z.B. Diamanten.

Viele lithosphärische Rohstoffe, vor allem Metalle, sind als Abfälle leicht aufzuarbeiten, also gut rückführbar in den wirtschaftlichen Stoffkreislauf. Andere Stoffe dagegen, wie die Kohlenwasserstoffe, auch fossile Brennstoffe genannt, verlieren im Wirtschaftskreislauf ihre Identität, wenn sie zwecks Energiegewinnung zu Kohlenstoffdioxid und Wasser verbrannt werden. Sie sind also nicht rezyklierbar, im Gegensatz zu Kunststoffen, die ebenfalls meist aus Kohlenwasserstoffen hergestellt werden.

Die Rohstoffe der Biosphäre verlieren als hochkomplexe organische Verbindungen im Wirtschaftskreislauf ebenfalls ihre Identität. Am Ende unseres Wirtschaftskreislaufs werden sie von der Natur in niedermolekulare Verbindungen zurückverwandelt und den grünen Pflanzen als Baustoffe neuen Lebens wieder zur Verfügung gestellt.

Im Gegensatz zu den auch aus Lebewesen entstandenen fossilen Brennstoffen regenerieren sich die Lebewesen der Biosphäre recht schnell, wenn auch mit wesentlichen Unterschieden. Wiesengräser können in unserer Klimazone zweimal im Jahr, Getreidepflanzen nur einmal geerntet werden; Obststräucher und Bäume brauchen Jahre bis sie Früchte tragen. Forstbäume können erst nach Jahrzehnten bis Jahrhunderten zur Holzgewinnung gefällt werden. Hühner werden innerhalb eines Jahres geschlechtsreif, Rinder erst in fünf Jahren.

Fossile Brennstoffe "regenerieren" zwar ebenfalls, d.h., sie werden sedimentär erneuert, allerdings nur in geologischen Zeitspannen. Deshalb werden sie nicht zu den "regenerierbaren" Energieträgern gezählt. Zur Zeit verbrauchen die Menschen um Größenordnungen mehr an fossilen Brennstoffen als die Natur produzieren kann.

Aufgrund aller dieser Tatsachen müßte ein "Rohstoff-Schongebot", formuliert werden:

Damit die natürlichen Rohstoffquellen nicht versiegen, ist es erforderlich, den Verbrauch frischer Rohstoffe finanziell durch "Rohstoffverbrauchsabgaben" so stark zu belasten, daß die Wiederaufbereitung von Abfallstoffen kostengünstiger ist als die Förderung frischer Rohstoffe. Der irreversible Verbrauch von Kohlenwasserstoffen durch Verbrennung ist so weit zu belasten, daß die Weiterentwicklung alternativer Energiegewinnungstechniken wesentlich begünstigt wird.

Bei den Abfällen sollte man das Kreislaufprinzip der Natur anwenden und Kreislaufwirtschaft betreiben. Dazu müßten folgende Grundsätze beachtet werden:

1. Vor der Produktion von Abfällen sollte gewissenhaft geprüft werden, wo Abfälle vermieden oder zumindest mengenmäßig reduziert werden können

(Prinzip "Vermeiden/Vermindern").

2. Alle verwertbaren Abfallstoffe sollten aufgearbeitet und wiederverwertet werden

(Prinzip "Rezyklieren").

3. Alle nicht verwertbaren giftigen Abfallstoffe sollten gar nicht erst produziert oder durch physikalisch-chemisch-biologische Behandlung in ungiftige Stoffe umgewandelt werden, damit sie irgendwo deponiert oder unmittelbar in die natürlichen Stoffkreisläufe eingeschleust werden können, ohne die Umwelt jemals zu gefährden

(Prinzip "Entgiften").

4. Wenn Umwandlungen in ungiftige Stoffe nicht möglich sind, sollten für die Ablagerung der Abfallstoffe natürliche geologisch-geochemische Umgebungen ausgewählt werden, in denen die Langzeitemissionen der Abfallstoffe nicht schädlicher sind als die dort jetzt oder später ohnehin ablaufenden natürlichen Emissionen. Das gilt beispielsweise für Bergwerke in ausgebeuteten Erzlagerstätten, in denen niedrigkonzentrierte Schwermetallabfälle abgelagert werden könnten

(Prinzip "naturäquivalentes Ablagern").

Um diese Ziele zu erreichen, müßte als Ergänzung zum Rohstoff-Schongebot ein "Umwelt-Schongebot" formuliert werden:

Damit die Umwelt nicht verschmutzt wird, ist es erforderlich, umweltverschmutzendes und umweltgefährdendes Produzieren, Transportieren und Konsumieren durch "Umweltverschmutzungsabgaben" finanziell so stark zu belasten, daß Angebot und Nachfrage in solchen Fällen automatisch zurückgehen zugunsten umweltverträglicher Produkte, Transport- und Produktionsverfahren.

VII. Wem gehören die Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde?

Wem gehören die Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde, auf denen Gebäude errichtet und aus denen die Rohstoffe fließen bzw. gefördert werden können? Sie gehören bekanntlich privaten Eigentümern oder Staaten, auf deren Territorium, d. h. Erdoberflächen- und Geosphärenausschnitt, die Natur die Rohstoffe lokalisiert hat, sei es z.B. ein Wald als Bestandteil der Biosphäre oder Grundwasser als Bestandteil der Hydrosphäre bzw. der oberen Lithosphäre oder das Salz eines Salzstocks als Bestandteil der mittleren Lithosphäre oder Erdöl als Bestandteil der tieferen Lithosphäre. Nur die Luft gehört keinem Eigentümer, aber nur deshalb, weil sie zu flüchtig ist, um eingefangen und privat beansprucht werden zu können; sonst wäre sicherlich auch noch die Atmosphäre privat aufgeteilt worden.

Was bedeutet dieser "Rechts"zustand? Einzelne Menschen beanspruchen die Natur, als wäre sie ein Gut, das sie selbst hergestellt haben. Mit diesem vermeintlichen Recht ausgestattet, verkaufen sie die Natur, d.h. wandeln sie für sich in Geld um. Mit diesem Geld erheben sie dann Anspruch auf die Güter, welche von den arbeitenden Menschen hergestellt worden sind.

Grundflächen- und Rohstoff-Eigentümer sind de facto Grundflächen- und Rohstoff-Besetzer oder -Besatzer. Aus biologischer Sicht betrachtet, sind private Grundflächen- und Rohstoffeigentümer prinzipiell also nichts anderes als Tiere, die ein bestimmtes Territorium besetzt und andere Tiere daraus vertrieben haben. Dieser Tatbestand kommt bezeichnenderweise auch in dem Wort "privat" zum Ausdruck, das wörtlich "geraubt" (von lat. privare = rauben) bedeutet.

Eigenartigerweise versagt hier bei den meisten Menschen nicht nur das Gerechtigkeitsbewußtsein, sondern auch die praktische Vernunft. Sie akzeptieren es gedankenlos, daß bestimmte Menschen arbeitsunwillig auf Grundflächen und Rohstoffvorkommen sitzen und diese der Inwertsetzung durch arbeitswillige Menschen solange vorenthalten, bis die Arbeitswilligen den Arbeitsunwilligen hohe Kauf- oder Pachtpreise für die Grundflächen oder Rohstoffe bzw. Rohstoffgewinnungslizenzen zahlen.

Je größer die Grundflächen und je seltener die Rohstoffe, desto größer werden die Chancen ihrer Besitzer/Besatzer, die Preise in immer größere Höhen zu treiben. Im Extrem werden sie zu regionalen oder gar globalen Monopolisten.

Es ist dieselbe "Prozedur" wie mit dem Geld, welches die Geldbesitzer ebenfalls nur dann herausrücken, wenn sie genügend hohe Zinsen erpressen können, ohne selbst arbeiten zu müssen. Auch diesen Mißstand akzeptieren die meisten Menschen und lassen sich gedankenlos zu Verlierern des von der Zinseszinsautomatik geregelten "Geldspiels" machen.

Geld-, Grundflächen- und Rohstoff-Monopolisten haben jedoch die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Stoff- und Geldkreisläufe zu behindern oder gar zu blockieren und auf diese Weise Wirtschaft und Gesellschaft zum Zusammenbruch zu bringen.

Ein Rechtssystem, das solche Mißstände ermöglicht, ist de facto ein Unrechtssystem. Denn es fördert die Polarisierung der Menschen in viele arbeitswillige, aber arbeitslose und ohnmächtige Arme auf der einen Seite und wenige arbeitsunwillige und arbeitsbefreite, aber mächtige Reiche auf der anderen Seite.

Halten wir also fest:

Sowohl das Geldrecht als auch das Grundflächen- und Rohstoffrecht bedürfen einer gleichzeitigen Reform, durch welche die bestehenden Oligo- und Monopole abzubauen sind, damit die bisherigen Störungen der Stoff- und Geldkreisläufe verschwinden und die echten marktwirtschaftlichen Regulationsmechanismen funktionieren können.

VIII. Konsequenzen aus dem bisherigen Grundflächen- und Rohstoffrecht

Das bisherige Grundflächen- und Rohstoffrecht ermöglicht es den privaten Eigentümern, ihre Grundflächen und Rohstoffquellen hemmungslos solange auszubeuten bzw. ausbeuten zu lassen, bis die Grundflächen verbraucht und die Rohstoffquellen versiegt sind. Das geschieht um so schneller, je höhere Geldeinnahmen die Eigentümer erzielen können.

Das gleiche gilt auch für Staaten mit zentraler Kommandowirtschaft, die in ihrem Erdkugelausschnitt zufällig Rohstoffquellen haben, über die viele andere Staaten nicht verfügen, auf die diese aber angewiesen sind bzw. an denen sie ein großes wirtschaftliches Interesse haben und folglich hohe Preise zu zahlen bereit sind.

Im Extrem würde ein einziger Staat über einen bestimmten Rohstoff, auf den alle anderen großen Wert legen, allein verfügen. Dieser Staat würde also normalerweise möglichst viel aus seiner einmaligen Rohstoffquelle fördern und zu extrem hohen Preisen verkaufen.

Dieser Staat könnte aber auch versuchen, möglichst wenig von diesem Rohstoff zu fördern, nicht nur, um möglichst viel Geld kassieren, sondern auch um den wertvollen Rohstoff für nachfolgende Generationen strecken zu können. Grundsätzlich könnte er die Förderung vorübergehend sogar ganz einstellen, entweder um astronomisch hohe Preise zu erpressen oder eben die Rohstoffverschwendung zu unterbinden. Allerdings müßte er dann wohl mit

einer baldigen militärischen Intervention der anderen Staaten rechnen.

Hat ein Staat die soeben dargestellte Monopolstellung nicht, weil mehrere andere Staaten ebenfalls über den entsprechenden Rohstoff verfügen, z.B. Erdöl, kommt es zu einer Konkurrenzsituation der Anbieter, bei der die Preise normalerweise fallen, es sei denn, die Anbieter schließen sich zu einem Kartell zusammen, um ein überstaatliches Monopol mit Preisdiktat zu bilden. Aber das ist erstaunlicherweise selbst beim OPEC-Kartell noch nicht in vollem Umfang gelungen.

Was bedeuten diese Verhältnisse im Hinblick auf die anzustrebende Schonung der Rohstoffquellen?

Hohe Preise = niedriger Verbrauch, niedrige Preise = hoher Verbrauch. Eigentlich müßte man für hohe Preise sein, damit die Rohstoffe geschont werden. Damit wäre man aber auch für unverdient hohe Einnahmen der Eigentümer der Rohstoffquellen. Doch diese Tatsache gilt leider auch für den Fall niedriger Preise; denn dann fördern die Eigentümer um so mehr, um zu gleich hohen Einnahmen zu kommen.

Das bisherige Grundflächen- und Rohstoffrecht fördert also die ungerechtfertigte Bereicherung von Privatpersonen oder Einzelstaaten auf Kosten der anderen Menschen oder Staaten und/oder die hemmungslose Verschwendung der Grundflächen und Rohstoffe insbesondere auf Kosten nachfolgender Generationen.

IX. Ein altes Axiom für ein neues Recht

Wie könnte und müßte man das Grundflächen- und Rohstoffrecht reformieren, damit einerseits die Grundflächen und Rohstoffe der Erde geschont und andererseits ungerechtfertigte finanzielle Bereicherungschancen der bisherigen privaten oder staatlichen Eigentümer ausgeschlossen werden?

Wenn man nicht sozialdarwinistisch, sondern sozialethisch argumentiert, kann und muß man sich auf ein Axiom festlegen, ohne das ein vernünftiger und menschenwürdiger Umgang mit den Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde rechtlich nicht fixiert werden kann.

Das Axiom lautet:

Die Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde gehören allen Menschen zu gleichen Teilen.

Dieses Axiom ist bereits im 3. Buch Moses, 25. Kapitel, Vers 20 formuliert: Ich zitiere aus der Übersetzung Luthers:

"Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir".

In der Bibel in heutigem Deutsch findet man folgende Übersetzung:

"Besitz an Grund und Boden darf nicht endgültig verkauft werden, weil das Land nicht euer, sondern mein Eigentum ist. Ihr lebt bei mir wie Fremde, denen das Land nur zur Nutzung überlassen ist".

X. Das Freiland Silvio Gesells

Auf dem biblischen Axiom basiert auch das Gesell'sche Gedankengebäude vom "Freiland", das er im zweiten Teil seines Werkes "Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld" errichtet hat. Ich zitiere im folgenden die Kernaussagen:

"Alle Menschen, jeder einzelne Mensch, hat auf den ... ganzen Erdball die gleichen, unveräußerlichen Rechte, und jede Einschränkung dieses Urrechtes bedeutet Gewalt, bedeutet Krieg" (S. 65).

"Der Erde, der Erdkugel gegenüber sollen alle Menschen gleichberechtigt sein, und unter Menschen verstehen wir alle Menschen - ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der Bildung und körperlichen Verfassung. Jeder soll dorthin ziehen können, wohin ihn sein Wille, sein Herz und seine Gesundheit treibt. Und dort soll er den Alteingesessenen gegenüber die gleichen Rechte auf den Boden (Anm.: Grundflächen und Rohstoffe) haben. Kein Einzelmensch, kein Staat, keine Gesellschaft soll das geringste Vorrecht haben. Wir alle sind Alteingesessene dieser Erde" (S. 72).

"Jeder Mensch braucht die ganze Erde, die ganze Kugel, keinen zusammengeflickten Fetzen. Und zwar jeder einzelne Mensch, jedes einzelne Volk; und solange diesem Grundbedürfnis des Menschen nicht genügt wird, gibt es Krieg. Mann gegen Mann, Volk gegen Volk, Erdteil gegen Erdteil" (S. 97).

"Jedem das Ganze. Wie kann man nun diese Forderung, ohne Gütergemeinschaft, ohne weltstaatliche Verbrüderung und ohne Aufhebung der staatlichen Selbständigkeit der einzelnen Volkshaufen, genügen? Freiland antwortet auf diese Frage" (S. 98).

"Die Praxis ist hier von geradezu vorbildlicher Einfachheit. Sie läßt sich erschöpfend in diese zwei Sätze fassen:

Satz 1. In allen Staaten, die sich dem großen Friedensbund anschließen, wird das Sondereigentum an Boden (Privatgrundbesitz) restlos abgelöst. Der Boden ist das Eigentum des Volkes und wird der privaten Bewirtschaftung durch öffentliche Verpachtung im Meistbietungsverfahren übergeben.

Satz 2. An diesen öffentlichen Pachtungen kann sich jeder Mensch beteiligen, einerlei wo er geboren, wie oder was er spricht, welchen Lastern er huldigt, welche Verbrechen er begangen, von welchen Gebrechen er geplagt wird, kurz alle, die Menschenantlitz tragen. Das Pachtgeld wird gleichmäßig und restlos unter alle Frauen und Kinder wieder verteilt, wobei auch hier keinerlei Unterschied gemacht wird, woher die Frauen und Kinder kommen" (S. 68).

"Satz 1 führt von selbst zum Freihandel...

Grenzsteine... haben dann nur mehr den Sinn, den etwa die Grenzen der einzelnen deutschen Bundesstaaten haben: reine Verwaltungsangelegenheit, die durch Freiland nur noch gewaltig vereinfacht wird, eine Sache, die durchaus nichts Trennendes mehr an sich hat, so daß man sagen kann, daß mit Satz 1 die künstlichen Grenzen unwirksam werden und dann nur noch die natürlichen Grenzen, die die Sprachen, die Rassen, Gebirge und Gewässer usw. bilden, übrig bleiben, von denen man noch nie behauptet hat, daß sie zu Krieg geführt haben" (S. 69).

"Mit Satz 2 werden alle Zankäpfel, die die Staatshoheit über die Bodenschätze (Anm.: Rohstoffe) geschaffen hatte, (Kohlenmonopol, Petrolmonopol, Kalimonopol, Baumwollmonopol usw.) spurlos vertilgt" (S. 70).

"Die volle Freizügigkeit, die mit Satz 1 und 2 hergestellt wird, bringt ganz selbsttätig die Bodenschätze (Anm.: Rohstoffe) unter die Weltherrschaft. Sie lähmt alle Kräfte, die heute zur wucherischen Ausbeutung dieser Schätze treiben" (S. 70).

"Die Ablösung der heutigen Privatbodenrente erfolgt auf dem Wege der vollen Entschädigung durch Ausgabe von Staatsschuldscheinen. Also der Staat kauft den gesamten Privatgrundbesitz auf und zwar Ackerboden, Wald, Bauplätze, Bergwerke, Wasserwerke, Kiesgruben, kurz alles" (S. 73).

XI. Freiland und Grundgesetz

Zwischen dem zuletzt zitierten Satz Gesells und dem Artikel 15 des heutigen bundesdeutschen Grundgesetzes besteht nur noch ein kleiner, wenn auch wesentlicher Unterschied:

"Artikel 15. [Sozialisierung] Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden".

Der kleine, aber wesentliche Unterschied besteht darin, daß Gesells Satz zur Freiwirtschaft, der Artikel des Grundgesetzes jedoch zur "Unfreiwirtschaft" führen würde. Wenn nämlich der Artikel 15 gesetzlich realisiert würde und neben Grund und Boden und Naturschätzen auch die Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt würden, wäre die kommunistische Kommandowirtschaft wieder eingeführt. Über diese Wirtschaftsform liegen jedoch langjährige negative Erfahrungen vor, so daß man eigentlich keinen Anreiz verspüren dürfte, dieses "Experiment" zu wiederholen.

Eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel darf also auf keinen Fall durchgeführt werden. Denn bei den Produktionsmitteln handelt es sich ja nicht mehr um die Naturgrundlagen der Produktion, also nicht mehr um Grundflächen und Rohstoffquellen, sondern bereits um Produkte, die durch viele arbeitende Menschen hergestellt worden sind. Eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel wäre also eine ungerechte, um nicht zu sagen räuberische Enteignung Einzelner durch Massen. Diese würde die Leistungsbereitschaft arbeitender Menschen, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, untergraben und zu den bekannten unproduktiven und unfreien Wirtschafts- und Gesellschaftsverhältnissen des Kommunismus führen.

XII. Ein zweites Axiom

Um sicher zu gehen, daß kommunistische oder überhaupt totalitäre Irrwege nicht noch einmal beschritten werden, müßte man also ein zweites Axiom festlegen, damit der vernünftige und menschenwürdige Umgang mit dem Grundflächen- und Rohstoffpotential der Erde einerseits und dem Arbeitspotential der Menschen andererseits auch wirklich gesichert ist.

Dieses Axiom müßte also lauten:

Arbeitserzeugnisse von Menschen stehen nur den Menschen zu, die sie hergestellt haben, nicht jedoch allen Menschen zu gleichen Teilen.

In den beiden Axiomen drückt sich der diametrale und fundamentale Unterschied zwischen Grundflächen- und Rohstoffrecht auf der einen Seite und Arbeitsrecht auf der anderen aus, der auf keinen Fall vernebelt werden darf.

Im Artikel 15 des Grundgesetzes müßte das Wort "Produktionsmittel" gestrichen werden, bevor ein Sozialisierungsgesetz verabschiedet werden darf.

Der neue Artikel 15 müßte also lauten:

Grundflächen und Rohstoffquellen können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, .....in Gemeineigentum ..... überführt werden.

Freilich sind dabei noch die Modalitäten des Rückkaufs von Grundflächen und Rohstoffquellen zu klären (Bewertungskriterien und Finanzierungsfragen).

"So schmal ist die Grenze, die zwei Lebenswege scheidet", könnte man mit Schiller sagen: hier Gesell, dort Marx; hier Produktivität, dort Unproduktivität; hier Gerechtigkeit, dort Ungerechtigkeit; hier Freiheit, dort Unterdrückung; hier Menschenwürde, dort Menschenverachtung; hier Demokratie, dort Diktatur.

XIII. Kritische Anmerkungen zum Freiland

Trotz aller Hochachtung vor dem Gedankengebäude Gesells ist es nötig, auch Kritik daran zu üben, d.h. auf Widersprüche und begriffliche Unschärfen hinzuweisen.

Vor allem halte ich eine schärfere begriffliche Trennung der einzelnen Bestandteile des Freilandes für erforderlich. Den wesentlichen Unterschied zwischen Grundflächen und Rohstoffquellen habe ich mehrfach betont. Den Begriff "Boden" sollte man wie gesagt nur auf die Pedosphäre anwenden. Den Begriff "Bodenschatz" sollte man gar nicht mehr verwenden, zumindest nicht als Synonym für "lithosphärische Rohstoffe", wie es allgemein üblich ist. Bodenschätze wären allenfalls die Elemente, welche sich die Pflanzen für ihre Ernährung aus dem Boden holen. Und "Bodenschätzung" ist bekanntlich etwas ganz anderes als Bodenschatz im Sinne von lithosphärischem Rohstoff, nämlich die Feststellung des Wertes land- oder forstwirtschaftlicher Böden.

Der weiter oben zitierte Satz von Gesell "Also der Staat kauft den gesamten Privatgrundbesitz auf und zwar Ackerboden, Wald, Bauplätze, Bergwerke, Wasserwerke, Kiesgruben, kurz alles" (S. 92) müßte präzisiert werden und würde dann etwa folgendermaßen lauten:

Also die Gemeinschaft aller Menschen, vertreten durch demokratische Rechtsstaaten, kauft alle als Privateigentum gehaltenen Naturgrundlagen auf, also alle Grundflächen und Rohstoffquellen wie Gebäudeflächen, Ackerflächen, Waldflächen, Grasflächen usw., Wälder, Seen Flüsse, Grundwasserspeicher, Kiesvorkommen und Erzlagerstätten usw., kurz alles, was die Natur ohne Mitwirkung der Menschen hergestellt hat.

Das alles hat Gesell im wesentlichen gemeint, aber nicht immer begrifflich eindeutig und unmißverständlich ausgedrückt. Doch diese Kritik schmälert in keiner Weise seine insgesamt große Leistung, indem er mit seiner Lehre von der "Natürlichen Wirtschaftsordnung" den Menschen einen Weg in eine bessere Zukunft gezeigt hat.

Daß Gesell den Aspekt des Rohstoff- und Umweltschonens am Ende des letzten und am Anfang dieses Jahrhunderts noch nicht gesehen hat, kann man ihm nicht vorhalten. Diese Probleme zeichneten sich erst in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts deutlich ab.

Im Anschluß an eine solche begriffliche Differenzierung zwischen den Grundflächen sowie den unter- und überirdischen Rohstoffquellen sollte auch bei der Verwendung der Pachteinnahmen nach sozialen und ökologischen Zwecken differenziert werden, statt die Pachteinnahmen ausschließlich - wie Gesell es vorschlug - an Mütter und Kinder zu verteilen. Die Einnahmen aus der Verpachtung der Grundflächen könnten zur sozialen Absicherung von Mutterschaft und Kindheit eingesetzt werden, wobei sich fragen ließe, ob es gerecht wäre, wenn Männer, zum Beispiel Kinder erziehende, nicht erwerbstätige Väter, oder Kinderlose nichts bekämen. Und entsprechend der Gesellschen "Mütterrente" könnten die Einnahmen aus der Verpachtung von Rohstoffquellen als "Naturrente" den Zweck der heute vieldiskutierten Öko-Abgaben erfüllen und für die Aufgaben des Umweltschutzes verwendet werden, eventuell vorübergehend auch für den Rückkauf von Rohstoffquellen.

XIV. Wege zu einem neuen Grundflächen- und Rohstoffrecht

Lassen Sie mich abschließend noch einige provisorische Gedanken zur Umsetzung des neuen umweltverträglichen Grundflächen- und Rohstoffrechts vortragen, etwa auf der Basis eines wie oben geänderten Artikels 15 des deutschen Grundgesetzes.

Die Gemeinschaft, vertreten durch den Staat, kann selbstverständlich das Nutzungsrecht der Naturgrundlagen in mehreren Stockwerken der Erdkugel gleichzeitig verpachten. Abgesehen von der Nutzung der Grundflächen kann sie beispielsweise die Nutzung eines Waldes (Pflanzen und Tiere), einer Kieslagerstätte kurz unterhalb der Erdoberfläche, von Grundwasser in der oberen Lithosphäre, von Salzen eines Salzstocks in der mittleren Lithosphäre und von Erdgas darunter gleichzeitig an verschiedene Interessenten verpachten, und zwar auf der Basis von ökologisch und sozial begründeten Nutzungsplänen, die von der Gemeinschaft demokratisch erarbeitet worden sind.

Wenn alle Staaten so verführen, könnten die Pachtabgaben von einer überstaatlichen Organisation eingezogen und abzüglich der Verwaltungskosten auf alle Menschen/Staaten der Erde gleichmäßig verteilt werden, wo sie dann für die Finanzierung ökologischer und eventueller weiterer öffentlicher Aufgaben zur Verfügung stünden.

Daß die Aufstellung von Grundflächen- und Rohstoffnutzungsplänen oft nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Beispielsweise sei hier nur auf das Problem der Zuteilung der Nutzungsrechte an Flußwasser im Einzugsbereich eines großen Stromes verwiesen. Im Falle des Nils müssen sich die Menschen von mindestens vier Staaten und noch mehr Völkern über eine ökologisch und sozial vertretbare Lösung bei der Zuteilung von Bewässerungswasser einigen.

Noch schwieriger wäre eine Entscheidung über Fördergebiete und Förderkontingente von Erdöl, an denen nicht wie im Fall des Nilwassers nur einige Millionen, sondern praktisch alle Menschen der Erde interessiert sind.

Eine langfristig verantwortungsvolle, d.h. eine verbrauchsreduzierende Planung der Erdölnutzung kann eigentlich nur eine demokratisch legitimierte überstaatliche Institution leisten.

Um die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung der einzelnen Geosphären überhaupt verantwortungsvoll festlegen zu können, müssen die Rohstoffvorräte der Erde bekannt oder wenigstens abschätzbar sein.

Die erste Aufgabe der überstaatlichen Institution wäre also die Ermittlung und Registrierung der Rohstoffvorräte. Ohne diese Erkenntnisbasis ist eine vernünftige Vergabe von Nutzungsrechten nicht möglich. Je seltener die Rohstoffe und je geringer ihre räumliche Verbreitung, desto nötiger ist eine überstaatliche Verwaltung der Rohstoffquellen.

Welche großen Schwierigkeiten darin bestehen, die heutigen privaten oder einzelstaatlichen Grund- und Rohstoff"eigentümer" zugunsten der Gesamtmenschheit zu enteignen, bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist bereits getan. Ich denke an das "Seerechtsübereinkommen" der UNO von 1982, durch das die verschiedenen Nutzungen des Meeres (Schiffahrt, Fischerei, Bergbau) geregelt werden sollen.

Wesentlichen Gehalt hat das Seerechtsübereinkommen aber nur im Bereich des "offenen" Meeres aufzuweisen, d.h. außerhalb des Festlandsockels bzw. der 200/350-Seemeilen-Zone. Denn eine küstennahe Zone von 12 Seemeilen bleibt Hoheitsgewässer des Küstenstaates, und die anschließende Zone bis 200/350-Seemeilen darf allein durch den Küstenstaat ausgebeutet werden.

Lediglich der Tiefseegrund und seine Rohstoffe werden zum "Gemeinsamen Erbe der Menschheit" erklärt. Ob die in Aufbau befindliche "Internationale Meeresbodenbehörde" in Kingston (Jamaika) die Nutzungsrechte verpachten und die Pachteinnahmen auf alle Menschen gleichmäßig verteilen will, ist mir nicht bekannt.

Dennoch kann man im Fall des Seerechtsübereinkommens auf ein Modell verweisen, welches wenigstens im Ansatz einen ersten Schritt in die richtige Richtung wagt. Wenn man allerdings bedenkt, daß gerade der Passus, in dem vom "Gemeinsamen Erbe der Menschheit"

die Rede ist, der umstrittenste des Vertragswerkes war, kann man ermessen, wie schwierig es ist, weitere Schritte in die richtige Richtung zu machen.

Auf jeden Fall wird die zunehmende Grundflächen- und Rohstoffknappheit und die Umweltverschmutzung die Menschen immer mehr daran erinnern, daß es unumgänglich ist, eine neue Rechtsordnung zu schaffen, vorausgesetzt, sie streben einen vernünftigen und menschenwürdigen Umgang mit den Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde an.

XV. Schlußbemerkung

Wesentlich leichter als die Einführung des hier skizzierten neuen Grundflächen- und Rohstoffrechts auf lokaler, nationaler oder gar globaler Ebene wäre die Einführung eines neuen Geldrechts, auf jeder der drei Ebenen. Denn hierzu bedarf es nicht der Überführung des bisherigen individuellen Eigentums an den Grundflächen und Rohstoffquellen der Erde in gemeinschaftliches Eigentum, sondern nur der Entstörung des grundsätzlich funktionsfähigen Geldkreislaufs, nämlich durch Beseitigung von relativ kleinen, aber in der Wirkung verhängnisvollen Regelfehlern im Geldkreislaufsystem (vgl.Grimmel 1999).

Allerdings würden sich erst nach einer Vergemeinschaftung sowohl des Geldes, als auch der Grundflächen und Rohstoffquellen und durch deren öffentliche Verwaltung seitens der Gemeinden, Staaten und Staatengemeinschaften stabile Güter- und Geldkreisläufe bilden, die den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Ansprüchen aller Menschen nachhaltig gerecht werden (vgl. Grimmel 1995) (Abb. 1).

XVI. Literatur

Andres, F. (1995): Zur Nutzung des Bodens, der Bodenschätze und der Umwelt. - Fragen der Freiheit, Heft 232/233, S. 3-10, Bad Boll.

Behrens, E. (1993): Ökologische Rohstoffwirtschaft - Eine ordnungspolitische Studie. - Fragen der Freiheit, Heft 222, S. 56-62, Bad Boll.

Benjes, H. (1997): Wer hat Angst vor Silvio Gesell? Das Ende der Zinswirtschaft bringt Arbeit, Wohlstand und Frieden für alle. - 3. Aufl., Bickenbach (H. Benjes, Darmstädter Str. 21, 64404 Bickenbach), ISBN 3-00-000204-9.

Gesell, S. (1916): Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld. - Berlin 1916, 4. Aufl., Lütjenburg (Gauke), ISBN 3-87998-421-2.

Grimmel, E. (1994): Der ökonomische Produktionsfaktor Boden aus ökologischer Sicht. Eine Lektion für Wirtschaftswissenschaftler. - Z. f. Sozialökonomie, 31, 100. Folge, S. 29-33, Lütjenburg.

Grimmel, E. (1995): Der Geldkreislauf. Eine Darstellung aus ökologischer Sicht. - Der Dritte Weg, 26, Heft 11, S. 3-8, Treuchtlingen.

Grimmel, E. (1996): Geowissenschaftliche Grundlagen eines umweltverträglichen Rohstoffrechts. - Z. f. Sozialökonomie, 33, 109. Folge, S. 3-14, Lütjenburg.

Grimmel, E. (1999): Konsequente Freiwirtschaftliche Forderungen an den Gesetzgeber zur Entstörung des Geldkreislaufs. - Der Dritte Weg, 30, Heft 5, S. 25-28, Treuchtlingen.

Jenetzky, J. (1996): Öko-Abgaben - erforderliche, aber nicht hinreichende Instrumente einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik. - Z. f. Sozialökonomie, 33, 109. Folge, S. 15-24, Lütjenburg.

Löhr, D., Jenetzky, J. (1996): Neutrale Liquidität. Zur Theorie und praktischen Umsetzung. - Frankfurt (Peter Lang), ISBN 3-631-30786-1.

Onken, W. (1997): Modellversuche mit sozialpflichtigem Boden und Geld. - Lütjenburg (Gauke), ISBN 3-87998-440-9.

Otani, Y. (1981): Untergang eines Mythos. Kommunismus und Kapitalismus, Freiheits- und Existenzrecht. - 2. Aufl., Hamburg (Arrow), ISBN 3-922133-00-2.

Vogel, G. (1990): Aufbruch in eine neue Welt. Die Vergesellschaftung der Existenzmittel Boden und Geld. - 2. Aufl., Hamburg (Arrow), ISBN 3-922133-11-8.